Wir hätten ihn gar nicht einführen müssen. Dann hätte weiterhin der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung über Änderungen in Bebauungsplänen oder Bauvorhaben ohne bestehenden Bebauungsplan entscheiden dürfen. Zwar jetzt schneller als zuvor, aber die Entscheidung über bauliche Eingriffe wäre beim Rat bzw. Ausschuss geblieben.
Dabei gäbe es in begrenztem Rahmen durchaus Anwendungsbereiche für beschleunigten Wohnungsbau. Zum Beispiel, wenn ein bestehendes Gebäude um eine Wohneinheit aufgestockt werden soll oder beim Umbau von Anbauten, der eine Wohneinheit schafft. Dazu müssen oft B-Pläne angepasst werden.
Was hier aber in den Leitlinien beschlossen wurde, ist ein Freifahrtschein. Es gibt nur minimale Einschränkungen für den Einsatzbereichs des beschleunigten Wohnungsbaus. Zum Beispiel müssen Vorhaben mit mehr als 10 Einheiten weiterhin das reguläre Verfahren durchlaufen. Es darf höchstens ein Geschoss aufgestockt werden. Auch gibt es eine Regel, dass nur am unmittelbaren Siedlungsrand gebaut werden darf – der kann sich aber durch die neuen Gebäude verschieben. Immerhin – wie großzügig! – darf nicht in Naturschutzgebieten gebaut werden...
Außerdem gibt es keine Regelungen, dass der Neubau oder die Erweiterung bezahlbar sein muss. Es gibt keine Kopplung an den sozialen Wohnungsbau.
Faktisch heißt es dass, sofern Bauland an einer öffentlich erschlossenen Straße vorliegt, am Rand einer Siedlung zehn neue Einfamilienhäuser im hochpreisigen Segment entstehen könnten. Und drei Jahre später vielleicht die nächsten zehn. Das wäre Zersiedelung, die wichtige ökologische Flächen langfristig zerstört.
Oder das baufällige Einfamilienhaus wird abgerissen und stattdessen ein fünfstöckiger Appartmentkomplex errichtet. Bevorzugt mit Luxuswohnungen. Denn oft werden es wohl Investoren sein, die gerne die Lücken ausnutzen.
Unser Fazit: Mit diesem Beschluss hat der Rat seine eigenen Befugnisse beschnitten und seine Aufgaben ins Bauverwaltungsamt gelegt. Dort kann nun nach eigenem Gutdünken entschieden werden, wie sich Alsdorf weiterentwickelt. Oder entscheiden letztendlich nicht sogar die Investoren und andere Menschen, die es sich leisten können, wofür überhaupt Anträge gestellt werden?
Lesenswert dazu ist auch die Stellungnahme des Naturschutzbunds und die Mustersatzung der Initiative Bau-Turbo kommunal, der deutlich umweltfreundlichere Leitlinien erarbeitet hat.