Mehr Entscheidungshilfen für Ratsleute

Wir fordern, dass Fraktionsanträge künftig mit den wichtigsten rechtlichen, finanziellen, ökologischen und sozialen Angaben versehen werden – damit der Rat sofort entscheiden kann. So verkürzen wir Wartezeiten und stärken die Transparenz.

Seit der Rundverfügung Nr. 12/2009 des ehemaligen Bürgermeisters Alfred Sonders vom 25. November 2009 wird die Verwaltung angewiesen, Vorlagen zur Erstberatung von Fraktionsanträgen so zu gestalten, dass der Rat oder der zuständige Fachausschuss lediglich darüber beschließen kann, ob die Verwaltung das Thema weiter bearbeitet oder der Antrag sofort zurückgewiesen wird. Diese Vorgangsweise führt häufig zu langen Wartezeiten – oft Wochen, manchmal Monate –, bis eine inhaltliche Beratung erfolgt. Das ist besonders problematisch, wenn es um Beschlüsse zu akuten Situationen oder aktuellen Begebenheiten geht.

Wir fordern daher in einem Antrag zur nächsten Ratssitzung, dass die Verwaltung von dieser Praxis abweicht und in den Erstberatungs‑Vorlagen mindestens die rechtliche Zulässigkeit sowie, sofern zeitlich machbar, die finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Antrags vermerkt. Damit könnte bereits im ersten Schritt eine fundierte Beschlussfassung stattfinden. Sollte die Kurzstellungnahme nicht ausreichen, kann selbstverständlich immer noch ein Beschluss gefasst werden, den Antrag an die nächste Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu verweisen, wo dann eine ausführlichere Vorlage erstellt wird.

Gemeinsam können wir die Verwaltungsabläufe effizienter und transparenter gestalten – zum Wohle von Alsdorf und seiner Bürger*innen.

Zurück