Ausschreibung eines Ersten Beigeordneten für Alsdorf

Grüne Fraktion begrüßt Empfehlung des Personalausschusses

Der Ausschuss für Personal, Digitalisierung und Beteiligungen hat gestern dem Rat der Stadt Alsdorf empfohlen, die Stelle eines Ersten Beigeordneten auszuschreiben. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und betont die Notwendigkeit einer qualifizierten Führungskraft für die nahezu 50.000 Einwohner zählende Stadt mit rund 500 Bediensteten.

Die Entscheidung folgt auf die Vakanz der Position, die durch das Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers Ralf Kahlen entstanden ist. Wie Fraktionsvorsitzender Horst-Dieter Heidenreich hervorhebt, wäre ein Verzicht auf die Besetzung dieser Schlüsselposition fahrlässig: „Es wäre äußerst problematisch, in einer Stadt dieser Größe ganz auf Wahlbeamte zu verzichten. Der Bürgermeister benötigt im Verhinderungsfall eine rechtliche Stellvertretung – und nach der Gemeindeordnung ist dies in der Regel ein Beigeordneter.“

Die vom Rat in seiner Sitzung am 10. Februar 2026 festgelegten Zuständigkeiten des Ersten Beigeordneten umfassen zentrale Bereiche wie Zentrale Dienste, Wahlamt, Rat und Verfassung, Rechtsamt sowie Feuerwehr und Rettungsdienst. „Diese Aufgabenbereiche lassen keinen Raum für fragwürdige Experimente“, so Heidenreich. „Die Stadt Alsdorf kann sich solche Risiken schlicht nicht leisten.“

Kritisch bewertet die Fraktion den kurzfristig eingebrachten Alternativvorschlag von FBA und SPD, der die Ausschreibung einer anders zugeschnittenen Dezernentenstelle vorsah. Dieser sei als Tischvorlage nach einem interfraktionellen Gespräch am Vortag präsentiert worden und entspreche nicht den Anforderungen an eine stabile Verwaltungsführung. „Ein hoch dotierter Dezernent, der mit einem fragwürdigen ‚Umkrempeln‘ der Verwaltung scheitert, müsste möglicherweise mit hohem Gehalt weiterbeschäftigt werden – eine Belastung, die wir der Stadt nicht zumuten dürfen“, erklärt Heidenreich.

Die Grüne Fraktion fordert daher eine zügige Umsetzung der Ausschreibung - direkt nach dem Beschluss in der nächsten Ratssitzung - , um die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung langfristig zu sichern.

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