Im Sommer 2025 hat der damalige Stadtrat sich für das Opt-Out Verfahren entschieden – also beschlossen, keine Bezahlkarte einzuführen.
Die Stadtverwaltung hat besonders den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Einführung betont, während wir bereits angedeutet hatten, dass unsere Probleme mit der Bezahlkarte grundsätzlicher Natur sind. Aufgrund der damaligen Zusammensetzung des Stadtrats wurde der Antrag der CDU, die Bezahlkarte mit dem sogenannten Whitelist-Verfahren einzuführen, abgelehnt. Hier findet ihr die Niederschrift der Debatte.
Zur Ratssitzung im Juli 2026 stellte die AfD den Antrag auf Prüfung der Einführung der Bezahlkarte, die Geschichte der bisherigen Entscheidungen dazu ignorierend. Die CDU stellte einen erweiterten Antrag, die Entscheidung zum Opt-Out-Verfahren direkt zurückzunehmen. Dieser wurde abgestimmt und mit Stimmen von CDU, AfD und FBA verabschiedet.
So viel zu den Fakten. Was dahinter steht ist mehr: Zum einen betonte die CDU in der Ratssitzung, dass sie nicht begeistert ist, wenn andere Fraktionen ihre Ratsanträge einfach erneut stellen. Ihre Einstellung dazu hat sich nicht geändert. Vereinfachung und Digitalisierung der Ausgabe von Leistungen, mehr Möglichkeiten zum digitalen Banking und Vereinheitlichung der Vorgehensweise waren ihre Gründe, den Antrag erneut zu stellen. Aber natürlich stand auch die Frage im Raum: Kann die CDU ihren eigenen Antrag ablehnen, nur, weil eine andere Fraktion ihn gestellt hat?
Und hier zeigt sich die Strategie der AfD. Sie kapern Themen anderer Parteien (sogar unsere) und zwingen so demokratische Parteien, dazu Stellung zu beziehen. Lehnt man die eigenen Ideen nun ab, ist man kleinlich. Stimmt man zu, ist die Brandmauer gefährdet. Die AfD-Fraktion musste kein Wort in die Antrags-Debatte einbringen - das tat sie auch nicht - und hat trotzdem alle demokratischen Fraktionen unter Druck gesetzt. Wir durchblicken das durchaus.
Deshalb blieb unsere Fraktionsvorsitzende Janine Ivancic bei ihrer Gegenrede zum CDU-Antrag sachlich. Schließlich stammen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung und auch zum Opt-Out-Verfahren aus der schwarz-grünen Landesregierung.
„Ein grundsätzliches Problem“, sagt Ivancic. „ist, dass durch die Bezahlkarte eine Menschengruppe bewusst anders behandelt wird aufgrund ihrer Herkunft. Bisher haben die meisten Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ihre Leistungen über Girokonten bekommen – wie jeder Mensch, der in Deutschland Leistungen bezieht.“ Das kritisierte, unpraktische System aus Gutscheinen und Checks nutzen nur wenige der Asylbewerber. Und diese werden beim Übergang auf ein Basis-Konto durchaus unterstützt, wie Bürgermeister Tim Krämer erläuterte.
Die Gefahr des Missbrauchs von Leistungen wurde auch erwähnt, aber eher von der FBA-Fraktion. Dabei ist Steuerhinterziehung ein viel größeres finanzielles Problem als Leistungsbetrug. „Es wird ein Generalverdacht gegen alle Leistungsempfänger*innen geäußert.“, sagt Ivancic weiter. „Der Datenschutz ist gefährdet, da die Kontodaten zwangsweise von Verwaltungsmitarbeitenden eingesehen werden können.“ Das Finanzgeheimnis ist im deutschen Recht ein hohes Gut – bei Asylbewerber*innen aber offensichtlich nicht.
Die Bezahlkarte ist außerdem im Grunde eine Kreditkarte, die auch nicht überall angenommen wird. Zwar ist ein bundesweites System in Planung, aber noch nicht etabliert und momentan profitieren finanziell besonders die Anbieter, also Großbanken. Probleme bei der Umstellung sind nicht selten und bedeuten zum Teil große Einschnitte im Alltag der Betroffenen, wie nicht mehr bei bestimmten Geschäften einkaufen gehen zu können, Lastschrifteinzüge, die nicht mit umgestellt wurden…
Das hier die geplante und systemische Ungleichbehandlung von Menschen auf einen reinen Verwaltungsakt reduziert wird, macht uns Sorge. Es normalisiert immer weiter die Vorstellung, dass Geflüchtete weniger Rechte haben sollten. Das ist ein großer Schritt in die falsche Richtung.
Da wir als Grüne Fraktion aber keine Möglichkeit haben, die Entscheidung des Rates zu ändern, versprechen wir, dass wir die Einführung kritisch begleiten und so viel für die Betroffenen herausholen, wie wir können. Tatsächlich haben die Kommunen viel Gestaltungsspielraum, was die Höhe der Bargeldauszahlung, die Genehmigungen von digitaler Zahlung und selbst die Gestaltung der Karte angeht.