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Kommunalwahlverschiebung:

Absage an Politgemauschel

Das heute ergangene Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes, die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl am 7.6. für gesetzwidrig und nichtig zu erklären, bedeutet eine klare Absage an die Mauscheleien in der CDU/FDP-Koalition im Lande. Die Vorverlegung des Kommunalwahltermis...

 

 

 

Kommunalwahlverschiebung: Absage an Politgemauschel


Das heute ergangene Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes, die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl am 7.6. für gesetzwidrig und nichtig zu erklären, bedeutet eine klare Absage an die Mauscheleien in der CDU/FDP-Koalition im Lande. Die Vorverlegung des Kommunalwahltermis auf Juni hatte keine sachlichen, sondern lediglich parteitaktische Gründe. Es wäre ein Treppenwitz gewesen, wenn am 7. Juni die neuen Bürgermeister und Stadträte gewählt worden wären, diese aber erst ab Oktober, wenn die jetzige Wahlperiode endet, ihr Amt antreten könnten.

 

Dies hätte z.B. für Alsdorf bedeutet, dass Bürgermeister Klein und die jetzige "große Ratskoalition" nach der Wahl noch vier Monate lang hätten Entscheidungen treffen können, deren Konsequenzen dann der neue Bürgermeister und vielleicht eine ganz andere Ratsmehrheit tragen müssten. Das wäre, ehrlich gesagt, keine angenehme Vorstellung gewesen! Deshalb ist es gut, dass Kommunalwahl und Amtsübernahme der neuen Ratsvertreter auch in diesem Jahr zeitlich nah zusammen liegen, wie es das Gesetz vorsieht"

Horst-Dieter Heidenreich

 

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