KAHLSCHLAG AM MARIADORFER DREIECK

Verstöße gegen Baumschutz und Landschaftsgesetz

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Alsdorf sprechen von einer "Nacht- und Nebelaktion" , die "ohne vorherige Information der Verwaltung an die zuständigen Ratsgremien, geschweige denn an die politischen Fraktionen" vollzogen worden sei. Vor allem der Zeitpunkt stößt dabei auf Unverständnis, denn die Fällaktion wurde ausgerechnet in der Nistzeit der einheimischen Vogelwelt durchgeführt.

Verstöße gegen Baumschutz und Landschaftsgesetz



Die GRÜNEN im Rat der Stadt Alsdorf sprechen von einer "Nacht- und Nebelaktion" , die "ohne vorherige Information der Verwaltung an die zuständigen Ratsgremien, geschweige denn an die politischen Fraktionen" vollzogen worden sei. Vor allem der Zeitpunkt stößt dabei auf Unverständnis, denn die Fällaktion wurde ausgerechnet in der Nistzeit der einheimischen Vogelwelt durchgeführt.


Sowohl die Baumschutzsatzung der Stadt als auch das Landschaftsgesetz NRW verbieten aber solche Rodungen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September.


Außerdem erfolgte die Aktion zu einem Zeitpunkt, wo der für den Bereich in Bearbeitung befindliche Bebauungsplan noch gar nicht abschließend beraten ist. Voraussichtlich am 30.4. steht die nächste Runde im Ausschuss für Stadtentwicklung an.


GRÜNEN-Stadtverordnete Beatrix Schongen: "Wenn unsere Bürgerinnen und Bürger einen Baum fällen wollen, müssen sie einen Antrag an die Stadtverwaltung richten. Anhand der Baumschutzsatzung wird dann genauestens geprüft, ob dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann oder nicht. Bei Verstoß drohen erhebliche Bußgelder. Wenn aber ein Projekt wie das Altenzentrum am Dreieck schnellstmöglich hochgezogen werden soll - schließlich sind dieses Jahr Kommunalwahlen -, dann werden Umwelt- und Naturschutzbelange kurzerhand einfach beiseite gewischt. Auch ein laufendes Bebauungsplanverfahren wird dabei nebensächlich!"


Da nach Auffassung der GRÜNEN keine zwingende Notwendigkeit bestand, ausgerechnet jetzt diesen "Kahlschlag" am Dreieck vorzunehmen, hat Beatrix Schongen nun eine Anfrage an die Verwaltung eingebracht, die sie bittet, in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (30.4.) zu beantworten.



Im Wortlaut:

  1. Warum wurden weder die Ratsgremien, noch die Fraktionen, noch die weitere Öffentlichkeit von dieser „Nacht- und Nebel-Rodungsaktion“ in Kenntnis gesetzt?
  2. Was machte diesen plötzlichen Kahlschlag so dringlich, dass er in der Nistzeit geschehen musste und somit sowohl der § 6 (7) der Alsdorfer Baumschutzsatzung als auch der §64 (1) Ziff. 2 des Landschaftsgesetzes "außer Kraft gesetzt" werden mussten - obwohl das Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich noch gar nicht abgeschlossen ist?
  3. War ein solcher Eingriff vor Abschluss des B-Plan-Verfahrens überhaupt zulässig und wer hat diese Maßnahme genehmigt?
  4. Welche Konsequenzen (Rodungsstopp, Verhängung von Bußgeldern etc.) wird die Verwaltung aus den offensichtlichen Verstößen ziehen?
  5. Existiert ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung bzw. des Landschaftsgesetzes und wer hat diesen ggf. bewilligt?
  6. Wer kontrolliert, dass die Rodungsmaßnahmen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken?
  7. Welche weiteren Maßnahmen der Rodung sind wann in der Zukunft geplant?

 

 

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