Herbizide

Keine Rückkehr zur Giftspritze auf Friedhöfen!

Die GRÜNEN im Alsdorfer Stadtrat sind verärgert über ein Schreiben, das der 1. Beigeordnete Klaus Spille dem Vorsitzenden der Rechtsaußenfraktion "Die Republikaner" (Kopien an die anderen Ratsfraktionen) Alfred Spicher am 6. November zusandte. Offenbar auf dessen Drängen kündigte die Stadtverwaltung an, ab Frühjahr wieder Pflanzenvernichtungsmittel...

Keine Rückkehr zur Giftspritze auf Friedhöfen!

Die GRÜNEN im Alsdorfer Stadtrat sind verärgert über ein Schreiben, das der 1. Beigeordnete Klaus Spille dem Vorsitzenden der Rechtsaußenfraktion "Die Republikaner" (Kopien an die anderen Ratsfraktionen) Alfred Spicher am 6. November zusandte. Offenbar auf dessen Drängen kündigte die Stadtverwaltung an, ab Frühjahr wieder Pflanzenvernichtungsmittel (Herbizide) auf Friedhofswegen einsetzen zu wollen. Dies ist gesetzlich zwar verboten (Pflanzenschutzgesetz), in streng reglementierten Ausnahmefällen jedoch auf Antrag zulässig.

Dazu GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Horst-Dieter Heidenreich: "Landauf, landab ist es selbstverständlich, dass eine Wildkräuterregulierung auf Friedhofswegen und an anderen öffentlichen Grünflächen ohne giftige Herbizide erfolgt, z.B. auf mechanische Art. Auch die Stadt sollte in der Lage sein, dies mit Hilfe der beauftragten Friedhofspächter sicher zu stellen. Schließlich dürfen nach unserer Friedhofssatzung, § 26 (10), auch die Angehörigen bei der Grabpflege keine Herbizide einsetzen Es ist auch eine Frage der Pietät, wenn sich die Stadt jetzt wieder herausnehmen will, den Boden, in dem viele Alsdorfer ihre letzte Ruhe finden, mit schwer abbaubaren Giftstoffen anzureichern."


Die GRÜNEN verweisen auf eine seit 23 Jahren geltende Regelung, keine Herbizide in öffentlichen Grünbereichen einzusetzen: schon im September 1984 hatte die Stadtverwaltung selbst dies im städtischen Mitteilungsblatt "Rathaus Alsdorf" bekannt gemacht. Außerdem fügen sie dem Antrag eine Veröffentlichung der Naturschutzakademie Nordrhein-Westfalen bei, die diese gemeinsam mit den Bistümern der katholischen Kirche sowie der evangelischen Kirche in NRW in 2002 erarbeitet hat. Darin heißt es klipp und klar: "Auf die Anwendung von chemischen Herbiziden auf Gräbern, Wegen und Plätzen muss grundsätzlich verzichtet werden, da die Mittel in NRW aus Naturschutzgründen verboten sind."


Die GRÜNEN fordern nun eine politische Entscheidung darüber, ob die Verwaltung bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Ausnahmegenehmigung beantragen soll oder nicht.

Heidenreich: "Ich hoffe und bin recht zuversichtlich, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, FWA und FDP mit uns gemeinsam die von den REPs geforderte Wiederkehr der Giftspritze auf unseren Friedhöfen aus ökologischen wie auch aus ethischen Gründen zurückweisen."

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