Bürgerrechte

Datenhandel stoppen

Die Diskussion um das neue Meldegesetz im Juni 2012 war Auslöser für eine Anfrage der Alsdorfer Grünen an die Stadtverwaltung. Die Grünen-Fraktion wollte von der Verwaltung wissen, ob und in welchem Umfang das Einwohnermeldeamt der Stadt personenbezogene Daten ihrer Bürger gegen Entgelt an Firmen oder private Personen veräußert.

Datenhandel stoppen

Die Diskussion um das neue Meldegesetz im Juni 2012 war Auslöser für eine Anfrage der Alsdorfer Grünen an die Stadtverwaltung. Die Grünen-Fraktion wollte von der Verwaltung wissen, ob und in welchem Umfang das Einwohnermeldeamt der Stadt personenbezogene Daten ihrer Bürger gegen Entgelt an Firmen oder private Personen veräußert. Ferner wollten die GRÜNEN von der Verwaltung wissen, wie die Bürger die Weitergabe ihrer Daten verhindern können.

Die Verwaltung hat die Fragen der Grünen zwischenzeitlich beantwortet und informiert u.a. darüber, dass für Melderegisterauskünfte jeweils 7 Euro erhoben werden. Die Einnahmen beziffert die Verwaltung für die Jahre 2009 mit rd. 38.000 €, 2010 mit rd. 43.000 € und 2011 mit rd. 37.000 €. Im gleichen Schreiben informiert die Verwaltung darüber, dass „Betroffene das Recht haben, der Weitergabe Ihrer Daten nach den Abs. 1 und 2 des § 35 Meldegesetz NRW zu widersprechen“. Dies ist zwar formal rechtlich korrekt, aber an einer solchen Widerspruchsregelung hatte sich die Kritik an dem Schnellverfahren im Bundestag entzündet: Eigentlich sollte dort anstelle unterschiedlicher Gesetzeslagen in den Ländern ein bundeseinheitliches Recht geschaffen werden, das dem Datenschutz verstärkt Rechnung trägt. Aber anstatt, wie ursprünglich beabsichtigt, eine Regelung im neuen Meldegesetz zu treffen, dass die Bürgerinnen und Bürger gefragt werden müssen und erst nach deren ausdrücklicher Einwilligung eine Herausgabe ihrer Daten erfolgen darf, wurde von Union und FDP in Berlin im Schnellverfahren der Spieß umgedreht: Generell sollte die Weitergabe erlaubt sein und nur dann, wenn der/die Bürger/in selbst aktiv wird und widerspricht, sollten die Daten herausgegeben werden dürfen. Das hatte zu heftiger Empörung geführt und letztlich zu einer heftigen datenschutzrechtlichen Diskussion. Die Stadt Alsdorf verfährt - wie auch einige Nachbarstädte - seit Jahren genauso: niemand, der nicht ausdrücklich im Rathaus vorspricht und die Weitergabe untersagt, bekommt überhaupt etwas davon mit, wenn seine Daten an Firmen und andere Interessenten gegeben werden. Horst-Dieter Heidenreich, GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender, fordert: „Die Verwaltung sollte – wenn rechtlich möglich - den umstrittenen Datenhandel unverzüglich stoppen und zumindest bis zu einer Neuregelung des Meldegesetzes auf Bundesebene aussetzen.“ Seine Fraktion werde sich mit der Angelegenheit in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause beschäftigen. Ggf. müsse sich der Rat auch kurzfristig mit dem Thema befassen.

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